Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
KommunalBIT - Kommunaler Betrieb für Informationstechnik AöR ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kommunalbit.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
KommunalBIT.de ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte teilweise mit BITV 2.0 / EN 301 549 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:
• 9.1.3.1d: Inhalt gegliedert
Einige nicht textuelle Inhalte sind als Absätze gekennzeichnet. Zudem werden leere Absätze als visuelle Abstandshalter eingesetzt. Des Weiteren sind Hervorhebungen teilweise nicht semantisch korrekt ausgezeichnet.
• 9.1.4.11: Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Einige Eingabefelder (z. B. in den Kontaktformularen) können aufgrund ihres geringen Kontrastverhältnisses nicht gut erkannt werden. Zudem ist die Steuerung der Bildergalerie auf der Startseite je nach Bild nicht gut erkennbar.
• 9.1.4.13: Eingeblendete Inhalte bedienbar
Das Hauptmenü blendet bei Mouse-over weitere Menüelemente ein. Diese Einblendungen können nicht per ESC-Taste wieder ausgeblendet werden.
• 9.3.2.3: Konsistente Navigation
Im Breadcrumb kann ein Link zur Seite “Quicknavigation” erscheinen. Auf der Seite “Quicknavigation” befinden sich keine Inhalte außer dem Seitenkopf und Seitenrumpf.
• 9.4.1.2: Name, Rolle, Wert verfügbar
Es werden aria-Attribute eingesetzt, die ggf. missverständliche Informationen zu Bedienelementen liefern.
• 9.4.1.3: Statusmeldungen programmatisch verfügbar
Der Hinweis, dass Kontaktformulare erst nach 15 Sekunden versendet werden können, ist nicht zugänglich. Zudem gibt es keine zugängliche Statusmeldung, wenn die Inhalte eines Kontaktformulars versendet werden. Ähnlich verhält es sich mit der Suche. Allgemeine Informationen über gefundene oder nicht gefundene Suchergebnisse können nicht von assistiven Technologien ausgegeben werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2022 erstellt und basiert auf einer BITV-Prüfung, die von Aeir (https://www.aeir.it) durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns direkt per oder per E-Mail unter Kontaktformular - Barriere melden oder per Email unter kontakt@kommunalbit.de melden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik AöR
Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
E-Mail: kontakt@kommunalbit.de
Tel. 0911/21777-0
Fax. 0911/21777-100
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktangaben der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html